Bundesland: Hamburg Autor: Philipp Grünwoldt Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Student an der HAW-Hamburg, Fb Bauingenieurswesen und habe in diesem Semester das Wahlmodul "vorbeugender Bandschutz" besucht. Im Rahmen einer Projektarbeit soll ich die gelten brandschutztechnischen Vorschriften für "kleine Verkaufstätten", 800 - 1200 qm zusammentragen und gegenüberstellen. Diese sollen im wesentlichen die LBO`s der Länder im Vergleich zur MBO sein.
Der Geltungbereich der Verkaufstättenverordnung beginnt bei Verkaufstätten mit einer Grundfläche grösser 1500 qm, fällt also demnach aus dem Zuständigkeitsbereich.
Meine Frag:
1)Gibt es neben den betreffenden LBO`S weitere Richtlinien für den Brandschutz eines solchen Objekts? Wenn ja welche könnten dies sein?
und 2) Handelt es sich bei einer Verkaufstätte wie einem kleinen Supermarkt wie Aldi/Lidel um ein Gebäude der GK 4 Sonstige Gebäude oder um ein Gebäude geringer Höhe?
und 3) Nach LBO wird eine RA mit 2,5 % der Grundfl. aber mind. 0,1 qm vorgeschrieben. Welche Rauchabrzugsanlage (RA) würden sie mir empfehlen bzw. gibt es hierzu wieder Richlinien?
schon einmal vielen Dank für Ihre Mühen und mit freundlichen Grüssen.
Philipp Grünwoldt